Als Vermieter von Kurzzeitvermietungen müssen Sie ein paar Punkte beachten, damit das Finanzamt zufrieden ist.
- Grundsätzlich müssen Sie alle Mieteinnahmen versteuern.
- Wenn Sie also regelmäßig Ihre Wohnung oder Ferienwohnung über die Plattform von Airbnb anbieten, müssen Sie die Mieteinnahmen dem Finanzamt melden.
- Dies geschieht über die Anlage V, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.
- Kommen Sie dem nicht nach, drohen Ihnen eine hohe Steuernachzahlung. Diese kann für bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit gefordert werden. Dazu kommt für jedes Jahr ein Verzugszins. Auch ein Strafbescheid und ein Ordnungsgeld können erlassen werden.
- Seit dem ersten Januar 2023 kann Airbnb dem Bundeszentralamt für Steuern über Ihre Mieteinnahmen, die Sie dort generiert haben, Meldung erstatten.
- Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie weniger als 520 Euro im Jahr an Miete einnehmen, brauchen Sie diese nicht zu versteuern.
- Sobald Sie also 521 Euro Miete einnehmen, müssen Sie die Einkünfte dem Finanzamt melden. Sie können aber Kosten dagegensetzen, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. Welcher Betrag dann tatsächlich versteuert wird, entscheidet Ihr Finanzamt